Speicherung und Bearbeitung
Ich zitiere hier einmal die Neue Züricher Zeitung, genau gesagt das Copy Right, das sich sowieso bei allen Zeitungen (und anderen journalistischen Erzeugnissen) ähnlich liest:
Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwendung der redaktionellen Texte (insbesondere deren Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung und Bearbeitung) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Redaktion. …
Diese beiden Sätze sollte jeder im Hinterkopf behalten, der einen eigenen Web-Spider gedenkt einzusetzen. Dies könnte u.U. als Speicherung und Bearbeitung ausgelegt werden, vor allem wenn man die gesammelten (bearbeiteten) Daten auch noch Dritten zugänglich macht. Irgendwo hatte ich sogar eine Nutzungsvereinbarung gelesen, die maschinelles Lesen untersagt.
Verlage stemmen sich inzwischen recht erfolgreich gegen Google; eine SEO-Agentur ist kein ernst zu nehmender Gegner. Nur mal zwischendurch als Gedankenanregung, weil eine Anfrage in dieser Richtung kam.
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Kommentare
Wie ist das denn jetzt, wenn ich unter den Text schreibe: “Jedes Lesen 20 Euro”. Gilt das dann auch wie der Text da oben für alle Leser?
@Daniel Hallo Daniel, ich bin kein Jurist, aber das dürfte zweifelfrei eine Nutzung durch Menschen sein. Ärger könnte es bei der Bearbeitung und temporären Speicherung durch Unternehmen geben, die eine (vielleicht sogar noch kostenpflichtige) Leistung darauf aufbauen.
@Johannes Du kennst doch genau den Unterschied zwischen einer Nutzungsbeschränkung und einem kostenpflichtigen Angebot.
@All Ich habe dies nur geschrieben, da es konkrete Bestrebungen in diese Richtung gibt. Und es wäre wohl auch nur als Notmaßnahme denkbar, wenn beispielsweise IP-Masquerade betrieben wird. Ich kenn mich juristisch nicht so aus, mir wurde nur gesagt dass ausschlaggebend ist, einen meßbaren Schaden nachzuweisen. Wie hoch ist zweitrangig und wenn es nur einige Cent sind.
Da sollen sich die Verlage mal nicht dagegen stemmen, sondern per robots.txt Ihren Content von der Indizierung durch Google ausschließne. Wer seine Inhalte im Internet publiziert und sich danach gegen die Indizierung einer Suchmaschine wehrt, hat meines Erachtens das Prinzip der Vernetzung nicht verstanden. Das ist schon eine bizzare Welt, eventuell wird da aber auch nur auf eine Klage und erwarteten Schadensersatz spekuliert.
Und was ist mit dem Browser-Cache? Wird das nicht als “Speicherung” ausgelegt? Was ist mit Lesegeräten für Menschen mit Handicap? Werden da nicht auch die Daten gespeichert und wiedergegeben (ver-/bearbeitet)?